Tief erschüttert nehmen wir Abschied von unserem
Schützenkameraden und Ehrenmitglied
Heinz Reinhold
… der am 16. August 2022 im Alter von 89 Jahren verstarb.
Während seiner Mitgliedschaft von mehr als 40 Jahren in unserem Verein
hat Heinz das Vereinsleben ehrenamtlich mitgeprägt.
Für seinen unermüdlichen Einsatz um das Schützenwesen sind wir
ihm alle zu Dank verpflichtet.
Er wird eine große Lücke bei uns hinterlassen.
Über seinen Tod hinaus wird er in unseren Erinnerungen weiter leben.
Wir werden das Andenken an unser treues Vereinsmitglied in Ehren halten.
Mitglieder und Vorstand des SV Hagen-Unterberg 1895 e.V. Im August 2022
Hinweis: Thema „Gastschützen“
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Schießen auf unseren Schießständen durch Gastschützen generell ausgeschlossen ist. Wir bitten von entsprechenden Anfragen Abstand zu nehmen. Anfragen können und werden wir nicht mehr bearbeiten. Gez. der Vorstand, 12.07.2022
Regelungen ab 29.04.2022: Keine Einschränkungen mehr für den Sportbetrieb!
Im Rahmen der von der Politik angesprochenen „Übernahme von Selbstverantwortung“ sollte gelten, insbes. im Hinblick auf unsere älteren Mitglieder, deren Anteil an der Mitgliederzahl bei ca. 30% liegt:
„Die Menschen sind angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzen. Hierzu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sog. AHA-Regeln) in allen Lebensbereichen angemessen eigenverantwortlich und solidarisch beachtet werden. Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygiene- und Schutzmaßnahmen kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen.“
(Quellen: § 2 Abs. 1, 2 u. 3 der CoronaSchVO NRW in der vom 29.04.2022 bis zum 27.05.2022 geltenden Fassung, sowie die Verbandsseite des LSB NRW VBISS.de) Gez. der Vorstand, 30.04.2022
Achtung – Aufnahmestop – Kurz- und Langwaffen-Abteilung gültig ab 04.04.2022
Achtung – aktualisiertes Update zur Coronakriese, gültig ab Do 13.01.2022
Betreten dürfen die Schießstände nur Mitglieder, die die 2 G+ Regel erfüllen. – Vollständig geimpft oder – Genesen – Zusätzlich ein gültiger PCR Test oder Schnelltest mit offiziellem Dokument (PCR Test nicht älter als 48 Std., Schnelltest nicht älter als 24 Std.) **
Neu: Auf den zusätzlichen Nachweis eines Tests darf verzichtet werden, wenn eine Boosterimpfung nachgewiesen werden kann. (** Um Diskussionen vorzubeugen: Es wäre auch zulässig einen vor-Ort-Schnelltest mit Gültigkeit ausschließlich nur für diesen Schießstand und nur für diesen aktuellen Besuch zu absolvieren. Aus organisatorischen Gründen ist das jedoch nicht durchführbar!) Außerdem muss beim Betreten der Schießstände eine Maske getragen werden, die jedoch in den Schützenständen beim Schießen abgenommen werden darf.
Diese Maßnahmen sind behördlich angeordnete Maßnahmen, die nicht diskutierbar sind. Zuwiderhandlungen können von Ordnungsbehörden mit Strafen bis zu 25.000 Euro belegt werden. Gez. der Vorstand, 11.01.2022
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht, wurde Kontakt mit dem für uns zuständigen Ordnungsamt der Stadt Hagen aufgenommen. Nach eingehender Darlegung der Sachlage, hat das Ordnungsamt entschieden, dass unsere Schießstände als geschlossene Bauart anzusehen sind. Beim Betreten der Schießstände ist damit die 3-G Regel (geimpft – genesen – getestet) anzuwenden. Dementsprechende Dokumente, sind der jeweiligen Standaufsicht unaufgefordert vorzulegen.
Des Weiteren gilt weiterhin die AHA-L Regel (Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske und Lüften) Diese Regeln gelten ab 23.08.2021 für die Kurz- und die Langwaffenabteilung.
Ausgenommen ist der Bogenplatz. Hier gilt lediglich die AHA Regel. Änderungen werden an dieser Stelle zeitnah veröffentlicht. Gez. der Vorstand, 23.08.2021
Arbeitsdienstersatzgeld 2020
Auf den Schießständen befinden sich Aushänge für die Eintragung der in 2020 geleisteten Arbeitsstunden. Bitte die Arbeitsbücher den entsprechenden Abteilungs- oder Sportleitern zur Eintragung vorlegen.
Die Vorlage muss aus organisatorischen Gründen spätestens bis 18.09.2021 erfolgen. Später eingereichte Nachweise können dann nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Einzug des Arbeitsdienstersatzgeldes erfolgt am 01.10.2021.
Gez. Reiner Nolden, 21.07.2021
Öffnung der Schießstände ab 21.06.2021
Auf Grund der gesunkenen und seit Tagen relativ stabilen Inzidenzwerte in Hagen unter 35 dürfen wir gem. Bescheid des Stadtsportbundes Hagen unsere Schießstände für unsere Mitglieder wieder öffnen.
Wir starten ab Montag, 21.06.2021
Und bitte die Vorgaben strikt beachten!
Die indische Variante des Coronavirus kann uns noch Probleme bereiten und wir möchten keinen neuen Lockdown erleben.
Zuwiderhandlungen/Eigenleben, werden nicht geduldet.
Es können jederzeit Kontrollen durch die Ordnungsbehörden stattfinden!
Evtl. Strafen werden direkt an die Verursacher weitergegeben. Inkl. interner Maßnahmen.
Und denkt bitte an die Listen.
Dies gilt ebenso für BdMP und BDS - Gruppen.
An die Abteilungsleiter:
Die nachfolgende offizielle Ergänzung zur Schießstandordnung ist unbedingt zu beachten und für die Einhaltung Sorge zu tragen.
>Ergänzung Schießstand-Ordnung<
Gez. Der Vorstand, 20.06.2021
Arbeitsdienst / Arbeitsdienstersatzgeld 2020
Die Abrechnung der geleisteten Stunden bzw. des zu leistenden Arbeitsdienstersatzgeldes
für das Jahr 2020 war Thema in der Vorstandssitzung am 21.05.2021.
Wegen der Coronamaßnahmen waren wir gezwungen den Verein im vergangenen Jahr zeitweilig
zu schließen.
Wir haben daher beschlossen die zu leistende Stundenzahl für den Arbeitsdienst bzw. das Arbeitsdienstersatzgeld von 10 (laut Satzung) ausnahmsweise auf 6 Stunden für das Jahr 2020 zu reduzieren.
Wann nun die Arbeitsbücher für die Abrechnung vorgelegt werden können ist noch offen.
Hierzu muss der Vereinsbetrieb erstmal wieder aufgenommen werden.
Entsprechende Infos werden wir an dieser Stelle rechtzeitig veröffentlichen.
Gez. Der Vorstand, 21.05.2021
Gem. der ab dem 19. April 2021 gültigen Fassung der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) bleiben Sportstätten weiterhin geschlossen.
Gez. der Vorstand, 21.04.2021
Sobald wir neue Informationen vom Servicezentrum Sport der Stadt Hagen erhalten werden wir diese hier veröffentlichen.
Gez. Der Vorstand, 06.03.2021
Achtung – Update zum bestehenden Lockdown
Vereinsanlagen weiterhin geschlossen! Zunächst bis 31.01.2021.
Gez. Der Vorstand, 08.01.2021
Achtung – Vereinsanlagen geschlossen! Erneuter Lockdown
Auf Weisung der Landesregierung NRW werden der Trainings- und Übungsbetrieb in Sportvereinen
ab sofort bis zunächst 30.11.2020 ausgesetzt. Dies betrifft auch unseren Verein.
Auch das Vereinsheim bleibt geschlossen.
Gez. Der Vorstand 01.11.2020
Ab sofort befinden sich auf unseren Ständen Aushänge für den Eintrag der in 2019 geleisteten Arbeitsstunden. Bitte den Abteilungs- oder Sportleitern die Arbeitsbücher für den Eintrag vorlegen.
Die Möglichkeit für die Eintragungen bestehen ab sofort bis 30.06.2020.
Aus organisatorischen Gründen ist eine spätere Bearbeitung nicht mehr möglich.
Der Einzug des ggfs. zu zahlenden Arbeitsdienstersatzgeldes erfolgt am 01.08.2020.